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Papst Benedikt XVI. im Motu Proprio Summorum Pontificum vom 07. Juli 2007: Art. 2: In Messen, die ohne Volk gefeiert werden, kann jeder katholische Priester des lateinischen Ritus - sei er Weltpriester oder Ordenspriester - entweder das vom seligen Papst Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebene Römische Messbuch gebrauchen oder das von Papst Paul VI. im Jahr 1970 promulgierte, und zwar an jedem Tag mit Ausnahme des Triduum Sacrum. Für eine solche Feier nach dem einen oder dem anderen Messbuch benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius. Art. 4: Zu den Feiern der heiligen Messe, von denen oben in Art. 2 gehandelt wurde, können entsprechend dem Recht auch Christgläubige zugelassen werden, die aus eigenem Antrieb darum bitten. Die Heilige Messe im überlieferten Ritus wird in der Regel zwei mal in der Woche in der Pfarrkirche zu Scheidingen gefeiert. Aktuelle Messzeiten können erfragt werden unter der Telefonnummer des Pfarrbüros 02384/760 (bei Nichtanwesenheit bitte eine Nachricht auf Band hinterlassen) oder über die Kontaktmöglichkeit auf dieser Homepage.
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